Corona

STT announcementCovid 19 – Neue Massnahmen

Der Bundesrat hat letzten Freitag neue Massnahmen beschlossen. Was bedeutet dies für das Tischtennis?

 

Wo also derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt ab Montag, 20. Dezember 2021, die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte oder genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe. Zusätzlich gilt an diesen Orten eine Maskenpflicht, jedoch mit einigen Ausnahmen.

 

Ein Verein muss tageweise oder generell entscheiden, ob mit Maske gespielt werden soll oder ob nur mit gültigem Testzertifikat (2G+), dafür ohne Maske, gespielt werden kann. Gemäss BAG dürfen sich die beiden Varianten «2G+» und «2G mit Maske» nicht mischen. 2G+ bedeutet „genesen oder geimpft UND getestet“ oder man hat ein Impf- oder Genesungszertifikat nicht älter als 120 Tage.

 

Eine Ausnahme von der Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität gilt für beide Varianten immer für:

  1. Unter 16-jährige Kinder und Jugendliche. Sie unterstehen weder einer Masken- noch einer Zertifikatspflicht
  2. Leistungssportler:innen:
    • Swiss Olympic Card Holder (ohne Funktionäre und Techniker). Für diese gilt auch nur die 3G-Pflicht anstatt 2G.
    • Nationalliga A Spieler. Für diese gilt ausserdem nur die 3G-Pflicht anstelle von 2G.

 

Für die Nationalliga wird der NL-Vorstand diese Woche zusammenkommen, um zu entscheiden, ob die Meisterschaft fortgesetzt wird oder nicht. Bei den Regionalligen ist es Sache der RV, die Entscheidungen zu treffen und sie mitzuteilen.

 

Das Schutzkonzept für Trainings und Wettkämpfe wird bis Ende Jahr noch aktualisiert, alle weiteren Infos finden sich aktualisiert auf unserer Webseite unter CORONA.