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Wiederaufnahme der Tischtennistrainings ab dem 11. Mai möglich!Am 11. Mai geht’s wieder los!

Tischtennisvereine dürfen ihre Türen wieder öffnen.

  

Update 04.05.2020

 

Der Bundesrat hat am 29. April die übergeordneten Rahmenvorgaben des Bundesamts für Sport BASPO geprüft und angenommen. Sportarten, bei denen die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden können und für deren Ausübung ein plausibilisiertes Schutzkonzept vorliegt, dürfen ab dem 11. Mai 2020 entsprechend den jeweiligen Schutzkonzepten wieder ausgeübt werden. Am 30.04.2020 haben das BASPO und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das am Montag eingereichte pdfCovid-19 Schutzkonzept Swiss Table Tennis validiert. 

 

Per 11. Mai 2020 dürfen deshalb die Tischtennisvereine und Stützpunkte ihre Türen wieder öffnen!

Dabei sind insbesondere folgende Vorschriften einzuhalten:

– an jedem Tisch dürfen nur 2 Spieler trainieren

– es dürfen nur Trainingsgruppen mit 4 Spielern (und einem Trainer) gebildet werden.

– in einer Normsporthalle (25m x 14m) dürfen höchstens 4 Tischtennistische aufgestellt werden

– jeder Spieler bringt sein eigenes Material (Schläger und markierte Bälle) mit und fasst nur sein eigenes Material an

– Einhaltung der Abstands- und Hygineregeln

 

Adaptierte Schutzkonzepte der Vereine

 

Um den Trainingsbetrieb ab dem 11. Mai 2020 wieder aufzunehmen, muss jeder Verein und jeder Stützpunkt ein eigenes adaptiertes Schutzkonzept erstellen. Swiss Table Tennis stellt den Vereinen hierzu Vorlagen auf deutsch, französisch und italienisch zur Verfügung, die ganz einfach auf die eigenen Gegebenheiten angepasst werden können. In der Vorlage sind zwingend einzuhaltende Vorschriften sowie Empfehlungen enthalten. Die Links zu den Vorlagen sowie einer kurzen Checkliste und eines Plakates für die Verhaltensregeln finden Sie unten.

 

Aufgrund der seitens des Bundes noch immer geltenden «ausserordentlichen Lage» ist der Beschluss des Bundesrates für alle Kantone verbindlich (mit Ausnahme des Tessins). Es liegt jedoch in der Kompetenz der einzelnen Anlagebetreiber zu entscheiden, ob sie ihre Anlage wieder öffnen wollen oder nicht. Entscheiden sie sich dafür, benötigen sie ebenfalls ein Schutzkonzept. Die Kontrolle, ob die Schutzmassnahmen eingehalten werden, liegt beim Kanton. Der Kanton kann also eine Sportanlage schliessen, wenn die Schutzmassnahmen nicht befolgt werden.

 

Vereine, die Hallen eines externen Hallenbetreibers gemietet haben, sollen unter Vorlage des plausibilisierten Schutzkonzeptes von Swiss Table Tennis sowie ihres eigenen adaptierten Schutzkonzeptes mit dem Anlagebetreiber klären, ob und wann er die Anlage wieder öffnet.

 

Weitere Entscheidungen des Bundesrates

 

J+S Training: Für die Wiederaufnahme von J+S Trainings in den Vereinen gelten ergänzend die Regelungen von J+S.

 

Für den Leistungssport gehen die Lockerungen ab dem 11. Mai 2020 weiter als für den Breitensport. Für Nationalkaderaktivitäten mit T3- und T4 Spielern gilt die Beschränkung auf 4 Personen pro Trainingsgruppe nicht.

 

Keine Wettkämpfe bis 8. Juni: In der Pressekonferenz vom 29. April hat der Bundesrat ebenfalls informiert, dass bis am 8. Juni 2020 keine Wettkämpfe stattfinden dürfen. Der Bundesrat wird am 27. Mai darüber diskutieren, ob das Verbot danach für Spitzensportwettkämpfe unter Ausschluss der Öffentlichkeit gelockert werden kann. Swiss Table Tennis ist zuversichtlich, dass unsere Mannschaftsmeisterschaft 2020/21 nach den Sommerferien regulär gestartet werden kann.

 

Verantwortung aller

 

Die Kontrolle der Umsetzung der Schutzkonzepte mit den entsprechenden Hygiene- und Abstandsmassnahmen in den Vereinen obliegt den kantonalen Behörden. Unter Umständen können auch kantonale Unterschiede in der Überprüfung der Vorgaben bestehen. Die Verantwortung für das eigene Schutzkonzept und die Einhaltung der Regeln durch alle Beteiligten liegt voll und ganz beim Verein.

 

Wir appellieren auch an alle Trainer und Tischtennisspieler, sämtliche Anweisungen ausnahmslos zu befolgen.

 

Zusammen mit den Behörden zählt Swiss Table Tennis darauf, dass die Tischtennis-Schweiz nicht leichtsinnig wird, aber wir müssen auch nicht übervorsichtig sein. Gehen wir den Wiedereinstieg realistisch an, halten die Schutzmassnahmen, Hygiene- und Abstandregeln ein – und geniessen wir, dass wir zurück in die Halle und endlich wieder Tischtennis spielen können.

 

Weitere Informationen

 

Neben dem bereits kommunizierten Hilfspaket des Bundes haben unterdessen auch die Kantone Hilfspakete vorgesehen. Diese Pakete sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und können je nach Kanton eine wertvolle Unterstützung bieten für Vereine und Veranstalter, die aufgrund der Corona-Massnahmen des Bundes grosse Ertragsausfälle erlitten haben. Da die Massnahmen der Kantone teilweise zeitlich begrenzt sind, ist es wichtig, dass ihr euch rasch informiert. Die Übersicht der Finanzhilfen der Kantone finden Sie hier.

 

Link zur Pressemitteilung des Bundesamts für Sport vom 29.04.2020

Link zur Pressemitteilung des Bundesamts für Sport vom 29.04.2020 auf italienisch

 

pdfCovid-19 Schutzkonzept Swiss Table Tennis 

docxVorlage Schutzkonzept für Tischtennisvereine

pdfCheckliste für Trainings

pdfPlakat für Clubs

pdfPlakat Verhaltensregeln 

 

pdfCovid-19 Concetto di protezione Swiss Table Tennis

docxVorlage Schutzkonzept für Tischtennisvereine italienisch

pdfPlakat Verhaltensregeln italienisch