Corona

Stabilisierungspaket / Bleib im VereinCovid-19 Stabilisierungspaket des Bundes

Das Stabilisierungskonzept Swiss Table Tennis sieht unter anderem vor, für den Ausfall sämtlicher Tischtennisveranstaltungen während 3 Monaten im Frühjahr 2020 allen Vereinen 25% der Lizenzbeiträge der Saison 2019/20 zurückzubezahlen.

   

Zur Abfederung des finanziellen Schadens, den die Sportverbände und ihre Vereine sowie andere Partner aufgrund der Covid-19 Pandemie erleiden, hat das Parlament für das Jahr 2020 grosszügige Bundesfinanzhilfen für den Sport beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wurde zwischen dem BASPO und Swiss Olympic eine Vereinbarung geschlossen, wonach nach einem durch das BASPO ausgearbeiteten Verteilschlüssel im Jahr 2020 Beiträge via die nationalen Sportverbände an die Empfänger ausbezahlt werden. Aufgrund dieses Verteilschlüssels ergibt sich für Swiss Table Tennis ein Maximalbetrag von CHF 377‘548, der im Jahr 2020 zur Erhaltung und Sicherstellung der Förderstrukturen im Tischtennis in der Schweiz eingesetzt werden kann. Hierzu wurde zwischen Swiss Olympic und Swiss Table Tennis eine Leistungsvereinbarung „Covid-19 Bundesbeiträge 2020“ geschlossen.

 

Voraussetzung für die Auslösung dieses Beitrags ist ein Stabilisierungskonzept, welches Swiss Table Tennis in den letzten Wochen erstellt hat. In dem Stabilisierungskonzept zeigt Swiss Table Tennis auf, welche finanzielle Schäden aufgrund der Covid-19 Massnahmen entstanden sind und wie und wo die Finanzhilfen im Jahr 2020 eingesetzt werden sollen, damit die systemrelevanten Förderstrukturen im Tischtennis sowie Sportangebote im Breitensport und Leistungssport über alle Altersgruppen hinweg und auf allen Ebenen (national, regional, lokal sowie gegebenenfalls ausserhalb der Verbandsstrukturen) nach der Corona-Krise erhalten bleiben. Swiss Olympic hat das Stabilisierungskonzept genehmigt.

 

Das Stabilisierungskonzept Swiss Table Tennis sieht unter anderem vor, für den Ausfall sämtlicher Tischtennisveranstaltungen während 3 Monaten im Frühjahr 2020 allen Vereinen 25% der Lizenzbeiträge (Mitgliederansatz A und B gemäss Art. 1.1.2 FR STT) der Saison 2019/20 zurückzubezahlen, resp. einen entsprechenden Rabatt auf die Saisonrechnung 2020/21 zu gewähren. Die Vereine sind verpflichtet, diese Rückzahlung an die Spieler weiterzugeben; d.h. entweder den Spielern einen Rabatt auf die Lizenz in der aktuellen Saison zu gewähren oder, sofern es die heutige Situation erlaubt, mit den Geldern noch im 2020 einen Anlass für die Spieler zu organisieren. Entscheidend ist, dass der Betrag direkt den Mitgliedern zugutekommt und noch im Jahr 2020 verwendet wird. Das Ziel dieser Stabilisierungsmassnahme ist, dass die Vereine ihren lizenzierten Mitgliedern für die Zeit des kompletten Lockdowns etwas zurückgeben können. Wir möchten hiermit dazu beitragen, die Spieler zu motivieren, ihrem Verein treu zu bleiben und auch in Zukunft wieder die Lizenz zu kaufen.

 

Daneben berücksichtigt das Stabilisierungskonzept insbesondere die Abfederung folgender finanzieller Schäden, die den Vereinen im Jahr 2020 entstanden sind und die rechtzeitig eingereicht wurden:

  • Entgangene Einnahmen durch den Ausfall von Veranstaltungen (z.B. Eintrittsgebühren, Buvette, Sponsoren)
  • Zusatzkosten für die Organisation von Veranstaltungen (Ausgaben für Veranstaltungen, die wegen Covid-19 nicht durchgeführt werden konnten / Zusatzausgaben für Veranstaltungen)

 

Wir sind froh, dank der Bundesfinanzhilfen zumindest finanzielle Schäden der Vereine ausgleichen zu können.