Die Geschäftsprüfungskommission ist ein statutarisch vorgesehenes internes Kontrollorgan, welches unter anderem die Rügen von Clubs und Regionalverbänden entgegennimmt und untersucht. Die Geschäftsprüfungskommission soll aus einem Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen.
Interessierte Personen an der Mitarbeit in der Geschäftsprüfungskommission sind gebeten, sich bei der Geschäftsführung zu melden.