Code of Conduct – Geschenke und Einladungen

Geschenk überreichen SymbolbildCode of Conduct – Geschenke und Einladungen

 

In Punkt 4 des neuen Code of Conduct von STT geht es um Geschenke und Einladungen.

 

Text: Annina Häusli / Foto: STT

 

Teil drei der Code of Conduct-Serie von Swiss Table Tennis behandelt das Thema Geschenke und Einladungen. Was ist erlaubt und was nicht?

 

Als erstes werfen wir einen Blick auf Punkt 4 des Code of Conduct von Swiss Table Tennis:

 

  • Wir legen Geschenke und Einladungen offen und deklarieren sie dem Vorgesetzten.
  • Wir nehmen und bieten Geschenke und Einladungen nur an, wenn sie einen üblichen und angemessenen Rahmen nicht überschreiten und kein Interessenkonflikt aus ihnen erwächst.
  • Wir lassen uns nicht bestechen! Wir weisen „Geschenke“ oder Vorteile zurück, welche uns zum Zweck einer Pflichtverletzung oder eines unredlichen Verhaltens angeboten, versprochen oder gewährt werden.
  • Wir nutzen unsere Position / Funktion in keinerlei Hinsicht für private Zwecke oder persönliche Vorteile aus.

Soviel zur Theorie. Doch wann darf ein Geschenk akzeptiert werden, und wann wird aus einem Geschenk ein Bestechungsversuch? Diese Grenze kann sehr schmal sein. Grundsätzlich gilt: Ein Geschenk wird offen übergeben, oft als höfliche Geste oder aus Freundschaft. Auch ist mit einem Geschenk keine Gegenleistung verbunden. Ganz im Gegensatz zur Bestechung: Diese erfolgt in der Regel heimlich und fordert den Empfänger, als Gegenleistung zu einer Gefälligkeit auf.

 

Mit dem Code of Conduct von Swiss Table Tennis verpflichten sich Mitarbeiter und Funktionäre dazu, Geschenke dem Vorgesetzten gegenüber offenzulegen, und nehmen diese nur an, wenn sie einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Im Folgenden ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

 

Was geht:

  • Schokolade, Blumen oder Wein als Dank für Mithilfe bei einem Anlass oder zu einem Festtag
  • Einladung zum Essen im Anschluss an eine Sitzung oder einen Anlass

 

Was geht nicht:

  • Bargeld, unabhängig vom Betrag
  • Sachgeschenke über 100 CHF
  • „Spende“, damit eine bestimmte Entscheidung getroffen wird.

 

Wir hoffen, Ihnen damit Punkt 4 unseres Code of Conducts etwas nähergebracht zu haben. Weitere Infos zum Code of Conduct, sowie alle bisher erschienen Artikel, finden Sie unter folgendem Link.