Trainingsstützpunkte STT

Trainingsstützpunkte STT

Zur Förderung der leistungssportorientierten Vereine vergibt Swiss Table Tennis Verbandslabels als «Stützpunkte». Die anerkannten Stützpunkte werden von Swiss Table Tennis finanziell unterstützt und können, sofern sie die Kriterien von Swiss Olympic erfüllen, von der Nachwuchsförderung von Swiss Olympic profitieren.

Die Stützpunkte wurden eingeführt, um talentierte und trainingswillige junge SpielerInnen gemeinsam mit Gleichgesinnten nach einheitlichen, vom Nationaltrainer und durch den Rahmentrainingsplan vorgegebenen Kriterien zu fördern.

Das Verbandslabel «STT Stützpunkt» wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Kalenderjahren vergeben; d.h. vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und dann wieder vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Anerkannte STT Stützpunkte bis 31.12.2025

Alle Stützpunkte erfüllen zum Zeitpunkt der Anerkennung die nachfolgenden Stützpunktkriterien und verpflichten sich, diese während der Laufzeit des Stützpunktlabels ununterbrochen zu erfüllen:

Stützpunktkriterien für STT Stützpunkte

  1. Der Stützpunkt führt einen auf den Leistungssport ausgerichteten Trainingsbetrieb. Er bietet während mindestens 35 Wochen pro Jahr mindestens ein Leistungstraining mit der Dauer von 2.5 Stunden an.
  2. Pro Club oder Regionalverband werden maximal 2 Stützpunktrainingstage pro Woche anerkannt. Ist anzunehmen, dass ein Clubstützpunkt und Regionalverbandsstützpunkt identisch sind, kann nur ein weiterer Trainingstag für den Regionalverband angemeldet werden, sodass insgesamt nur maximal 3 Stützpunkttrainingstage pro Woche für Club und Regionalverband angemeldet werden können. Eine allfällige Prüfung und deren Entscheid erfolgt durch die Sportkommission STT.
  3. Der leitende Trainer oder die leitende Trainerin hat eine Berufstrainerausbildung in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen (Berufstrainer/-in oder Diplomtrainer/-in) oder die entsprechende Äquivalenzanerkennung für eine ausländische Ausbildung.
  4. Der Trainer oder die Trainerin muss zu mindestens 10% angestellt oder mandatiert sein. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht ausreichend.
  5. Der Stützpunkt ist bereit, eng mit einem Netzwerk der Leistungssport ermöglichenden Bildungsinstitutionen (z.B. Swiss Olympic Sport/Partner School, Sportklassen, Sportgymnasium, Aufgabenhilfe, etc.) zu kooperieren.
  6. Der leitende Trainer bzw. Trainerin oder ein/-e Stellvertreter/-in nimmt am Trainerforum von Swiss Table Tennis, das während eines Vorbereitungslagers zu den Jugendeuropameisterschaften im Juli stattfindet, teil. Mit der Teilnahme wird die Trainer- bzw. Trainerinnenanerkennung verlängert.
  7. An den leistungsorientierten Trainings des Stützpunkts nehmen regelmässig mindestens 5 Kaderspieler/-innen (T4-, T3- und T2-Kader) teil. An Stützpunkttrainings der Regionalverbände müssen Spieler/-innen aus mindestens 2 verschiedenen Clubs teilnehmen.
  8. Bietet ein Stützpunkt an einem Wochentag kein Stützpunkttraining an, so haben Kaderspieler/-innen der Stufe T4/T3 die Möglichkeit, an anderen anerkannten STT-Stützpunkten zu trainieren. Die Teilnahme an Stützpunkttrainings hat für diese Kaderspieler/-innen grundsätzlich Vorrang vor clubeigenen Trainings.
  9. Der Stützpunkt selbst ermöglicht aktuellen Kaderspieler/-innen der Stufe T4/T3, die aus anderen Clubs oder Regionalverbänden kommen, die Teilnahme an ihren Stützpunkttrainings, sofern die Kriterien unter Punkt h) zutreffend sind. Voraussetzung ist, dass es das Platzangebot zulässt und die Anmeldung bis zum 31.08. des laufenden Jahres erfolgt.
  10. Ein Kaderspieler bzw. eine Kaderspielerin darf maximal 3 Stunden pro Tag von einem Stützpunkt abgerechnet werden.
  11. Der Stützpunkt bekennt sich zur Swiss Olympic Ethik Charta und lebt diese wie die ethischen Grundsätze von Swiss Table Tennis vor.
  12. Der Stützpunkt verpflichtet seine Trainer oder Trainerinnen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Tischtennistrainer.
  13. Jeder anerkannte STT-Stützpunkt ist bereit zur Zusammenarbeit mit Swiss Table Tennis. Ein Mitglied der Sportkommission wird deshalb, je nach Grösse des Stützpunkts, ein- bis zweimal pro Saison jeden Stützpunkt besuchen.
  14. Ab einer Anstellung eines Trainers oder einer Trainerin von 30% für den Bereich Leistungssport, muss von Seiten des Stützpunktes dies mit einem Tätigkeitsnachweis nachvollziehbar belegt werden.

Nachwuchsförderstützpunkte mit Ausnahmeregelung für Regionalverbände:

Die Regionalverbände werden auch dann als Stützpunkte anerkannt, wenn sie die Anforderungen an die Trainerausbildung und Anstellung (Kriterium 3, 4) und Anzahl der Kaderspieler/-innen (Kriterium 7) nicht erfüllen. Diese Ausnahme gilt nur dann, wenn in dem Regionalverband ansonsten gar kein Stützpunkt bestehen würde und wenn der Trainer den Kurs zum Berufstrainer beim ersten verfügbaren Kurs begonnen hat. Diese Ausnahme kann nur einmal pro Trainer in Anspruch genommen werden. Alle anderen Stützpunktkriterien müssen erfüllt werden.

Leistungen von Swiss Table Tennis an die Stützpunkte

    1. Alle Stützpunkte, die die Kriterien erfüllen, werden in der Datenbank bei Swiss Olympic angemeldet. Sie profitieren von den Subventionen aus dem «variablen Beitrag» der Nachwuchsförderung von Swiss Olympic. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an den Anstellungsprozenten der im Stützpunkt angestellten Berufstrainer/-innen zu einem vordefinierten Stichtag (für die Periode 2024-2025 am 30.06.2024). Swiss Table Tennis leitet den Betrag, den Swiss Olympic pro Stützpunkt zuspricht, vollumfänglich an die Stützpunkte weiter.
    2. Stützpunkte der Regionalverbände, die unter die Ausnahmeregelung fallen, erhalten keine Subventionen aus den variablen Beiträgen der Nachwuchsförderung.
    3. Die Stützpunkte melden ihre Trainings (breitensport- und leistungssportorientierte Trainings) über ihren J+S Coach bei J+S an und erhalten die J+S Subventionen direkt von J+S. Für die Anmeldung und Entschädigung gelten die Regelungen von J+S.
    4. Swiss Table Tennis verteilt 50% des von Swiss Olympic zugesprochenen „Sockelbeitrags“ der Nachwuchsförderung anhand folgender Kriterien auf die Stützpunkte:
        • Jeder Stützpunkt erhält eine Pauschale von CHF 1‘000.00 pro Saison.
        • Der verbleibende Betrag wird anteilsmässig auf die Stützpunkte aufgeteilt: Massgebend dafür ist die Qualifikation und die Anstellungsprozente der Trainer und die Anzahl der Athleten der Stufen T3 und T4, die an mindestens 50% der Trainings teilgenommen haben. T4-Athleten werden doppelt gewertet.

Kosten

  • Der organisierende Club bzw. Regionalverband entscheidet, ob er den Athleten bzw. der Athletin einen Teilnehmerbeitrag von bis zu CHF 200.00 pro Saison in Rechnung stellen will.
  • An Stützpunkten, an denen STT die Trainer/-innen entschädigt und die Kosten für Hallenmiete und Bälle trägt, verlangt STT von den Athleten und Athletinnen einen Teilnahmebeitrag von CHF 200.00 pro Saison.
  • An allen anderen Stützpunkten verlangt STT von den Athleten und Athletinnen keinen Teilnahmebeitrag.

Auswahl der Nachwuchsförderstützpunkte

  • Clubs oder Regionalverbände, die für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2025 als «STT Stützpunkt» anerkannt werden wollen, müssen der Geschäftsstelle STT einen schriftlichen Antrag (Antrag STT Stützpunkt) mit allen relevanten Angaben für ihr(e) Stützpunkttraining(s) einreichen.
  • Die SPOKO entscheidet über die Anerkennung als Stützpunkt anhand der oben genannten Kriterien.
  • Die Stützpunkte welche für den Zeitraum 01.01.2024-31.12.2025 anerkannt werden, werden entsprechend an Swiss Olympic gemeldet.
  • Sofern ein anerkannter Stützpunkt während der 2 Jahresperiode die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann, Swiss Table Tennis die Verbandsleistungen reduzieren oder streichen.
  • Für die Meldung der Trainerqualifikation und der Stellenprozente gilt der Stichtag 30.06.2024; d.h. alle Berufstrainer/-innen werden mit den Stellenprozenten zum 30.06.2024 auf dem Stützpunkt-Antragsformular angemeldet. Stützpunkte, die planen, zum 01.07.2024 einen qualifizierten Trainer bzw. Trainerin anzustellen, wird empfohlen, diese bereits zum 01.06.2024 anzustellen, um von den Subventionen für Trainer/-innen (für 2 Jahre) zu profitieren. Nach diesem Datum können für 2 Jahre keine weiteren Trainer/-innen mehr bei Swiss Olympic gemeldet werden. Stützpunkte, deren Trainer/-innen sich in der Ausbildung zum Berufs- oder Diplomtrainer/-in oder im Anerkennungsverfahren für ausländische Trainer/-innen befindet, melden dies ebenfalls mit ihrem Stützpunktantrag.
  • Zum Zeitpunkt der Meldung des Trainers bzw. der Trainerin müssen diese bereits ausgebildet sein oder die ausländische Ausbildung bereits validiert haben. Das Dokument, das den Abschluss der Ausbildung/Anerkennung belegt, muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. STT übernimmt keine Haftung für hängige Anerkennungsverfahren bei Drittstellen.

Verantwortlichkeit

Verantwortlicher Stützpunkte Deutschschweiz:
Pedro Pelz, +49 1590 2340421, pedro.pelz@swisstabletennis.ch

Verantwortlicher Stützpunkte Westschweiz:
Yannick Charmot, +33 6 98 06 13 16, yannick.charmot@swisstabletennis.ch

Gesamtverantwortlicher als STT-Stützpunktkoordinator:
Pedro Pelz